Die Missio canonica
Lehrkräfte, die das Fach katholische Religion unterrichten wollen, benötigen eine entsprechende kirchliche Erlaubnis, die im Bischöflichen Generalvikariat (BGV) beantragt werden kann: Die Missio canonica. Die damit verbundene kirchliche Sendung ist Ausdruck des bischöflichen Vertrauens in die fachliche und persönliche Qualifikation der Lehrkraft und eine Zusage der Unterstützung durch die kirchliche Behörde.
Voraussetzungen für die Erteilung der Missio canonica (MC):
Lehrkräfte
Die MC wird Lehrkräften nach bestandener 2. Lehramtsprüfung erteilt, die das Fach kath. Religion nach der alten Prüfungsordnung als 1. oder 2. Fach, nach der neuen Prüfungsordnung als Lang- oder Kurzfach studiert oder eine Erweiterungsprüfung abgelegt haben und sich bereit erklären, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten.
Die MC ist eine zeitlich unbefristete Beauftragung durch den Bischof und hat Gültigkeit für die Erteilung des Religionsunterrichts im Bereich seines Bistums.
Bei einem Wechsel des Bistums ist die MC beim zuständigen Bistum, in dem die Schule liegt, neu zu beantragen.
Der Erteilung der MC durch den Bischof geht ein Gespräch mit einem Referenten/einer Referentin der HA Bildung im BGV voraus. Die MC ist zu beantragen.
Für die Zeit der 2. Ausbildungsphase erhalten Lehrkräfte mit Kath. Religion als 1. oder 2. Hauptfach befristet die Kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Lehrkräfte, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten auf Antrag zunächst für zwei Jahre die Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Danach kann die MC beantragt werden.
Hauptamtliche
Priester, Pastoralreferenten/-referentinnen und Gemeindereferenten/-referentinnen erhalten die Missio canonica ex officio.
Für die Zeit der zweiten Ausbildungsphase wird die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ebenfalls ex officio erteilt.
Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-referentinnen, die aus dem Dienst ausscheiden, müssen, wenn sie RU erteilen wollen, die Missio canonica beantragen. Der Erteilung durch den Bischof geht ein Gespräch mit einer Referentin, einem Referenten der HA Bildung im BGV voraus.
Personen, die nicht Lehrkräfte oder pastorale Mitarbeiter sind
Absolventinnen und Absolventen des Würzburger Fernkurses erhalten nach erfolgreich abgeschlossener 3. Kursstufe (rel.-päd. Kurs) die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht im Rahmen des Katecheten-Gestellungsvertrags. Nach in der Regel zweijähriger Bewährung im RU kann auf Antrag die MC erteilt werden.
Diplomtheologinnen/-theologen und Hochschulabsolventinnen/-absolventen
Diplomtheologinnen/-theologen und Hochschulabsolventinnen/-absolventen mit nur 1. Staatsexamen können (ggf. mit Auflagen) die Kirchliche Unterrichtserlaubnis erhalten. Nach in der Regel zweijähriger Bewährung im RU kann auf Antrag die MC erteilt werden.
Das gleiche gilt für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Fachschulen zur Ausbildung von Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten ohne zweite Dienstprüfung, wenn sie für den RU geeignet sind.
