Aufgaben

Sachgebiet Allgemeines Recht

Im Sachgebiet Allgemeines Recht werden juristische Fragen und Anliegen des Bischofs, aller Abteilungen des Bischöflichen Generalvikariats, aber auch der Kirchengemeinden und vieler anderer Einrichtungen im Bistum Hildesheim bearbeitet, und zwar insbesondere:

  • Beratung in allen Rechtsfragen sowie das Führen von Schriftverkehr in rechtlichen Angelegenheiten...
    ... der Diözesanverwaltung
    ... der die Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen des Bistums Hildesheim mit Ausnahme der Einrichtungen und Untergliederungen des Diözesancaritasverbandes
  • Beratung und Erstellung von Musterverträgen, Satzungen und Ordnungen
  • Wahrnehmung von Prozessvertretungen, soweit dies im Einzelfall ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts möglich ist
  • Durchführung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Erlass von Widerspruchsbescheiden
  • Vorbereitung bischöflicher Gesetze, kirchlicher Verordnungen, Satzungen und Geschäftsanweisungen
  • Wahrnehmung der Aufsicht über Kirchengemeinden in rechtlichen Angelegenheiten einschl. kirchenoberlicher Genehmigungen nach dem KVVG
  • Wahrnehmung der kirchlichen Stiftungsaufsicht

Sachgebiet Kirchenrecht

Im Sachgebiet Kirchenrecht werden Aufgabenbereiche aus den Gebieten Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht, Ordensrecht, Sakramenten- und Eherecht sowie Vermögensrecht bearbeitet. Darüber hinaus sind einzelne Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die dem Kleriker- und dem Weiherecht zugeordnet sind. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung bischöflicher Gesetze, kirchlicher Verordnungen, Satzungen, Statuten und Geschäftsanweisungen
  • Kirchenrechtliche Beratung des Bischofs, des Generalvikars und der einzelnen Abteilungen des Generalvikariates sowie der Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen im Bistum Hildesheim
  • Kirchenrechtliche Beratung von kirchlichen Vereinen und Ordensgemeinschaften sowie Unterstützung bei der Erstellung oder Änderung von Statuten und Satzungen
  • Vorbereitung und Begleitung der Wahlen zum Kirchenvorstand
  • Beratung von Priestern und Diakonen in Fragen des Sakramenten- und Eherechts sowie die Bearbeitung von Dispensanträgen etc.