Vermögensverwaltungsrat
Das Kirchenrecht schreibt vor, dass in jeder Diözese ein Rat für wirtschaftliche Angelegenheiten einzusetzen ist, der als Vermögensverwaltungsrat bezeichnet wird.
Dem Vermögensverwaltungsrat des Bistums Hildesheim gehören an: der Generalvikar, der im Auftrag des Diözesanbischofs den Vorsitz führt, der Justitiar sowie bis zu fünf weitere vom Diözesanbischof ernannte Mitglieder. Die Mitglieder werden für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt und können wieder berufen werden.
Neben der Beratung von wesentlichen ökonomischen Angelegenheiten gehören zu den Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates insbesondere die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes sowie die Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung der Diözese. Bei bestimmten Akten der diözesanen Vermögensverwaltung besitzt der Vermögensverwaltungsrat Zustimmungs- und Anhörungsrechte.
Vorsitzender
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Generalvikar Prälat Dr. Werner Schreer |
Mitglieder
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Domkapitular Reinhard Heine |
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Direktor Joachim Hellermann |
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Diözesancaritasdirektor Dr. Hans-Jürgen Marcus |
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Domkapitular Adolf Pohner |
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Heiger Scholz |
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Justiziarin Bettina Syldatk-Kern |
mit beratender Stimme
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Finanzdirektor Helmut Müller |
Protokollant
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Dr. Markus Güttler |









