Aktuelles

Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung

Für 2011 ist die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung geplant. Diese war notwendig geworden, um die Regelungen den veränderten gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Bestimmungen (z.B. AVO) anzupassen.

Neu geregelt werden sollen u.a.: die Schweigepflicht für MAV-Vertreter und Ersatzmitglieder, der Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern, Regelungen für sogenannte Leiharbeiter, die Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen durch die MAV, die Teilnahme an Personalgesprächen und das Antragsrecht von Caritas-MAVen an Regionalkommissionen. Weitere Änderungen sind u.a. redaktionelle Anpassungen.

Die Inkraftsetzung der Rahmenordnung wird für den 1. Januar 2011 erwartet. Danach ist eine Anpassung der diözesanen Regelungen notwendig.