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Katholikenrat

Pfarrgemeinden, die mit einer oder auch mehreren Nachbargemeinde/-n eine Seelsorgeeinheit bilden und in dieser seelsorglich miteinander kooperieren, haben die Möglichkeit ein gemeinsames Gremium zu bilden, das dann „Katholikenrat“ genannt wird. Die nötigen „Formalia“ hinsichtlich der Bildung finden sich in den entsprechenden „Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim“.

Die beteiligten, eigenständigen Pfarrgemeinden wählen nach Maßgabe dieser Richtlinien ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Katholikenrat, der nun die Aufgaben des Pfarrgemeinderates, also zum Beispiel die Klärung pastoraler Belange, wahrnimmt. Darüber hinaus bilden die gewählten Mitglieder einer jeden Einzelgemeinde den sogenannten „Gemeindeausschuss“, der die Angelegenheiten der jeweiligen Gemeinde behandelt. Der Gemeindeausschuss ist beispielsweise Ansprechpartner für den Kirchenvorstand der jeweiligen Pfarrgemeinde. Der Katholikenrat wird ebenfalls für vier Jahre gewählt.